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Der Volljuristen wird zwar als Generalist ausgebildet, die Praxis erfordert jedoch zur Sicherstellung der Beratungs- und Vertretungsqualität eine Schwerpunktbildung auf Kerngebiete. Viele Rechtsgebiete werden vorrangig durch die Rechtsprechung geprägt, der Gesetzgeber ist zudem anhaltend fleißig und schafft neue gesetzliche Regelungen, gerade im europäischen Kontext.